Schutzimpfungs-Richtlinie aktualisiert: HPV-Impfung für Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren jetzt Kassenleistung

Die Kosten für die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) werden ab sofort für alle Kinder zwischen neun und vierzehn Jahren von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Der Beschluss des Bundesausschuss vom 20. September 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 30. November 2018 in Kraft.

Die Impfleistung wird über die Symbolnummer 89110A (erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie) und 89110B (letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation oder abgeschlossene Impfung) vergütet.

KINPraxisApp_Infoblatt_HPVImpfung_Dez18

Schutzimpfungs-Richtlinie_2018-09-20_iK-2018-11-30